Information gemäß §38 ESAEG

Informationspflichten im Zusammenhang mit dem ESAEG

Anhang I: Information gemäß §§ 38 Abs. 2 ESAEG
Anlage zu § 37a BWG: Informationsbogen für den Anleger

Download: Informationsbogen für den Einleger

Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
Einlagen bei der Raiffeisen Factor Bank AG sind geschützt durch: Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) (1)
Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert", und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:  Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3)
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:  20 Arbeitstage (4)
Währung der Erstattung: Euro

Kontaktdaten:

Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS)

Am Stadtpark 9

1030 Wien

Tel.: 01-717070

office@raiffeisen-einlagensicherung.at

Weitere Informationen: www.raiffeisen-einlagensicherung.at

Empfangsbestätigung durch den Einleger

Zusätzliche Informationen für alle oder einige der nachstehenden Punkte: