Information gemäß §38 ESAEG
Informationspflichten im Zusammenhang mit dem ESAEG
Anhang I: Information gemäß §§ 38 Abs. 2 ESAEG
Anlage zu § 37a BWG: Informationsbogen für den Anleger
Download: Informationsbogen für den Einleger
Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen
Einlagen bei der Raiffeisen Factor Bank AG sind geschützt durch: Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) (1)
Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert", und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3)
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage (4)
Währung der Erstattung: Euro
Kontaktdaten:
Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS)
Am Stadtpark 9
1030 Wien
Tel.: 01-717070
office@raiffeisen-einlagensicherung.at
Weitere Informationen: www.raiffeisen-einlagensicherung.at
Empfangsbestätigung durch den Einleger
Zusätzliche Informationen für alle oder einige der nachstehenden Punkte: